Privatinstitut für Bildung, Wissen und Schulung
Mit einem Integrationskurs unterstützt Sie der deutsche Staat beim Deutschlernen. Die Kurse werden vom Staat finanziell gefördert und bestehen aus einem Sprachkurs (in der Regel 600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden).
Der Sprachkurs besteht aus Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtsstunden und führt Sie zum Sprachniveau A2/B1.
Im Orientierungskurs lernen Sie viel über das Leben in Deutschland (Rechtsordnung, Kultur und jüngere Geschichte). Danach absolvieren Sie den Test "Leben in Deutschland".
Wichtig sind ein regelmäßiger Besuch des Integrationskurses und die Teilnahme an den Abschlusstests.
Wenn Sie noch Probleme beim Lesen und Schreiben haben, gibt es auch Spezialkurse. Diese Kurse dauern etwas länger.
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, brauchen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen Schein bekommen Sie aktuell bei der Ausländerbehörde (aus Drittstaaten) oder beim Jobcenter (Leistungsempfänger).
Mit dem Berechtigungsschein können Sie einen Termin für einen Einstufungstest vereinbaren. Diesen Test können Sie bei jeder Sprachschule machen. Er ist dann auch für alle Schulen gültig.
Das Ergebnis des Einstufungstests gibt an, welchen Kurs Sie besuchen sollen und mit welchem Kursmodul Sie starten können.
Zur Anmeldung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Ihr Berechtigungsschein bleibt im Original bei uns, solange Sie im Kurs sind.
Eine Unterrichtsstunde kostet 2,29 Euro (Eigenbeitrag). Sie bezahlen also pro Modul 229,- Euro.
Der Eigenbeitrag ist am Beginn eines Kursabschnittes (Moduls) fällig.
Hinzu kommen die Kosten für die Bücher und eine monatliche Kostenpauschale für Kopien.
Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen.
Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Wenn Sie berufstätig sind, aber nur wenig verdienen, können Sie auch einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Rufen Sie uns bitte vor Unterrichtsbeginn an, wenn Sie krank sind oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen können. Wenn Sie länger als einen Tag krank sein sollten, müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen.
Ihren Eigenbeitrag müssen Sie für diese Tage trotzdem zahlen.
Nach Ende eines Kursabschnittes kann ein Integrationskurs unterbrochen werden.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Arbeitsbeginn. Wenn Sie zur Teilnahme verpflichtet worden sind, müssen Sie auch das Jobcenter bzw. das Ausländeramt informieren.
Wenn Sie vom Eigenbeitrag befreit sind und Sozialleistungen bekommen, können Sie am Ende eines Moduls Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn ihr Weg zum Deutschkurs länger als 5 Kilometer ist.
Berechtige Personen erhalten einen Pauschalbetrag pro Modul ausbezahlt. Der Betrag wird vom BAMF festgelegt.
Genaueres erklären wir Ihnen gern bei der Antragsstellung.
Ja, wenn Sie den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) mit B1 abschließen und gleichzeitig den Test "Leben in Deutschland" am Ende des Orientierungskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestehen, dann können Sie einen Antrag auf 50 % Rückerstattung des gezahlten Kostenbeitrags an das Bundesamt stellen.
Auch das Sprachniveau A2 ist bereits ein Erfolg. Sie können damit in vielen Berufen einen Arbeitsplatz finden. Auch die Arbeitsagentur und das Jobcenter können Ihnen vielleicht helfen.
Wenn Sie selbst weiterlernen und Sprachpraxis bekommen, dann können Sie die DTZ-Prüfung auch wiederholen. Diese Prüfung müssen Sie aber selbst bezahlen, wenn Sie bereits alle Module im Imtegrationskurs absolviert haben.